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   BGH, 19.12.2018 - 4 StR 526/18   

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https://dejure.org/2018,46342
BGH, 19.12.2018 - 4 StR 526/18 (https://dejure.org/2018,46342)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 4 StR 526/18 (https://dejure.org/2018,46342)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 (https://dejure.org/2018,46342)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 265 StPO, § 73c StGB, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Tateinheit bei mehreren Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 73c
    Einziehung des Wertes Taterträgen im Rahmen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 413
  • StV 2019, 329 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 4 StR 526/18
    Bei dieser konkurrenzrechtlichen Bewertung hat es nicht bedacht, dass mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zueinander in Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB stehen, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - teilweise - überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - BGH GSSt 4/17, NJW 2018, 2905, 2906 f.; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18).

    Das Aufsuchen des Lieferanten als verbindendes Element, welches gleichermaßen beiden Umsatzgeschäften dient, erfüllt bereits als solches die Voraussetzungen für das Vorliegen einer teilidentischen Ausführungshandlung und damit für die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - BGH GSSt 4/17 aaO).

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 4 StR 526/18
    Bei dieser konkurrenzrechtlichen Bewertung hat es nicht bedacht, dass mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zueinander in Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB stehen, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - teilweise - überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - BGH GSSt 4/17, NJW 2018, 2905, 2906 f.; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Diese Teilidentität in der Ausführung verbindet beide Betäubungsmittelgeschäfte zu gleichartiger Tateinheit (nicht etwa zu einer Bewertungseinheit; st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 23; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 9; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15 Rn. 9; vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19 Rn. 9; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3 und vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 2).

    Da die Feststellungen in Rechtskraft erwachsen, steht fest, dass der Angeklagte die Verfügungsgewalt über die Kaufpreisgelder entweder ?durch eine rechtswidrige Tat? oder durch mehrere rechtswidrige Taten erlangte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 Rn. 5; vgl. zur Aufrechterhaltung der Einziehung nach Durchentscheidung zum Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 5 StR 231/18 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 6; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 5 und vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19).

  • BGH, 01.09.2021 - 4 StR 239/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine derartige, Tateinheit begründende Überschneidung der objektiven Ausführungshandlungen liegt vor, wenn sich der Täter zu seinem Lieferanten begibt, um einerseits die vorangegangene Lieferung zu bezahlen und dabei zugleich eine neue, zuvor bestellte Lieferung abzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, NJW 2018, 2905, 2906 f.; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18, NStZ 2019, 413).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 7/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen:

    Es bedarf weder einer Kennzeichnung der gleichartigen Tateinheit in den von der Änderung betroffenen Fällen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 3) noch des Zusatzes "unerlaubt" bei sämtlichen Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20 Rn. 2).
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